Preise & Kostenübernahme


Kostenübernahme



Bei Osteopathie- und Heilpraktiker-Leistungen, handelt es sich nicht um Leistungen die in der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt sind. Daher gelten diese Leistungen als Privatleistungen. Durch den Abschluss bei der DGOM (DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR OSTEOPATHISCHE MEDIZIN) und meine Mitgliedschaft beim Verband hpO (HEILKUNDLICH PRAKTIZIERTE OSTEOPATHIE) übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen Teile der osteopathischen Behandlung.

Darüber hinaus übernehmen viele Zusatzversicherungen Osteopathie und Heilpraktiker-Leistungen, genauso wie viele private Krankenkassen einen Teil oder die gesamte Behandlung übernehmen.

Bitte informieren Sie sich vorher sicherheitshalber bei Ihrer Krankenversicherung, welche Leistungen in Ihrem Fall genehmigt werden, bzw. ob die Behandlungskosten übernommen werden. Der Verband hpO BIETET HIERZU EINE ÜBERSICHT, welche Krankenkassen sich an der Osteopathie beteiligen und mit welchen Sätzen!



Abrechnung



Ich halte mich selbstverständlich an die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Diese Gebührenverordnung dient mir als Grundlage bei der Rechnungsstellung. Sie bekommen anschließend an die Behandlung eine Rechnung, welche Sie bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse einreichen können. Somit werden Ihnen die vorläufig ausgelegten Behandlungskosten ggf. erstattet.

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